Einheitliches Einwegpfand

  • 15.06.2005
  • News
  • Redaktion

Am 28. Mai ist die dritte Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft getreten: Damit gilt bei Einwegflaschen und Dosen mit einem Volumen bis drei Liter ein einheitliches Pfand von 25 Cent – egal ob es sich um Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke handelt. Das bisherige Pfand von 50 Cent auf Einwegflaschen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt fällt weg. Allerdings wird es bis zum 1. Mai nächsten Jahres noch keine einheitliche Regelung bei der Pfandrückgabe geben.

Die Verpackungsverordnung sieht folgende Regelungen vor:

Einheitliches Einweg-Pfand
25 Cent werden auf Getränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Liter für Bier, Mineralwasser, Limonade, Cola und Bittergetränke erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Verpackungsmaterial um Glas, Kunststoff oder Weißblech handelt.

Kein Pfand auf ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen:
Getränkekartons oder Schlauchbeutel gelten als umweltfreundlich und bleiben weiterhin von der Pfandpflicht befreit. Das Gleiche gilt für Verpackungen von Milch, Wein und Spirituosen.

Neue Regelungen ab 1. Mai 2006
Ab diesem Tag werden auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure – zum Beispiel Säfte, Eistee und isotonische Getränke – sowie alkoholhaltige Mischgetränke (Alcopops) pfandpflichtig. Dann ist auch Schluss mit den derzeit noch gültigen Insellösungen. Ab 1. Mai 2006 müssen Händler, die Getränkedosen verkaufen, alle pfandpflichtigen Dosen annehmen, egal ob Cola-, Eistee- oder Bierdose. Verbraucher brauchen dann auch nicht mehr zwischen Plastikflaschen vom Discounter und der Tankstelle zu unterscheiden.

Keine Regel ohne Ausnahme
Büdchen und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter dürfen auch ab Mai 2006 die Rücknahme auf Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen. (15.06.05)

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