Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2006: 138 000 Betriebe beanstandet

  • 16.08.2007
  • News
  • Redaktion

Fast jeder vierte überprüfte Betrieb, der Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder verkauft, ist im Jahr 2006 bei Lebensmittelkontrollen aufgefallen. Rund zwölf Prozent der kontrollierten Betriebe verstießen gegen Hygienebestimmungen, vier Prozent hatten ihre Produkte mangelhaft gekennzeichnet oder irreführend beworben oder verpackt. Die betrieblichen Eigenkontrollen wurden in rund fünf Prozent der Betriebe beanstandet.

Dies ist das Ergebnis des „Jahresberichts Lebensmittelüberwachung 2006“, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Basis der Kontrollergebnisse der Bundesländer zusammengestellt hat, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Das BVL informiert mit dem Bericht die Europäische Kommission über die Aktivitäten der Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Neben der Kontrolle von Betrieben nehmen die Untersuchungsbehörden der Länder auch Lebensmittelproben. Von den im vergangenen Jahr untersuchten 407 815 Proben wurden durchschnittlich 15,2 Prozent beanstandet. Der Anteil der beanstandeten Proben ist damit seit 2002 praktisch gleich geblieben. Mit über 21 Prozent der untersuchten Proben wiesen Fleisch, Wild, Geflügel und Wurst die höchste Beanstandungsquote auf. Auch Süßwaren, Honig und Zucker waren mit rund 20 Prozent häufig zu beanstanden.

Deutlich verbessert hat sich gegeüeber dem Vorjahr die Beanstandungsquote von Eis und Desserts, die um über fünf Prozent auf 16 Prozent sank. Nur rund zehn Prozent der untersuchten Obst- und Gemüseproben und rund zehn Prozent der Proben von Schokolade, Kakao, kakaohaltigen Erzeugnissen, Kaffee und Tee wurden beanstandet.

Etwa die Hälfte der Beanstandungen ging auf falsche, mangelhafte oder irreführende Kennzeichnung bzw. Aufmachung von Lebensmitteln zurück. Beispiele hierfür sind ein fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum oder Mogelpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen. Fast jede sechste beanstandete Probe war verdorben oder enthielt in Ausnahmefällen krankheitserregende Keime.

Elf Prozent der beanstandeten Proben wiesen Verunreinigungen durch Rückstände wie Pflanzenschutzmittel, Kontaminanten wie Acrylamid oder Fremdkörper wie Sand oder Glassplitter auf. In 16 Prozent der beanstandeten Proben entsprach die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht den Vorschriften. Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von Schweinefleisch für ein Wiener Schnitzel, das aus Kalbfleisch bestehen muss.

An das Europäische Schnellwarnsystem wurden Proben gemeldet, bei denen der Höchstgehalt unerwünschter Stoffe überschritten wurden oder von denen ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit ausging. Soweit möglich wurden diese Lebensmittel vom Handel zurückgezogen oder die Verbraucher wurden durch einen Rückruf informiert.

Die Auswahl der Betriebe und Proben erfolgt EU-weit nach einheitlichen Grundsätzen und ist vor allem auf Betriebe und Lebensmittel gerichtet, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. Aus der Zahl der Beanstandungen kann daher nicht auf die generelle Sicherheit der Lebensmittel und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch alle Betriebe in Deutschland geschlossen werden.

Weiter Informationen: www.bvl.bund.de/presse (16.08.07)

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