Werbeslogans für Probiotika unter der Lupe

  • 17.10.2007
  • News
  • Redaktion

Werbeaussagen wie "Probiotika stärken das Immunsystem" verdienen es, kritisch hinterfragt zu werden. Denn für den gesundheitlichen Mehrwert von funktionellen Lebensmitteln wie probiotischen Milchprodukten verlangen die Hersteller auch einen höheren Preis. Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel (BFEL) am Standort Kiel haben ein Gemisch aus verschiedenen probiotischen Bakterienstämmen getestet.

Das Ergebnis: Bei täglicher Einnahme konnte das Präparat eine Erkältung zwar nicht verhindern, aber die damit einhergehenden Beschwerden und die Dauer der Erkrankung verringern. Die knapp 500 Studienteilnehmer nahmen sowohl im Frühjahr als auch im Winter täglich das probiotische Bakterienpräparat (Lactobacillus gasseri PA 16/8, Bifidobacterium longum SP 07/3, B. bifidum MF 20/5) oder ein Placebo ein. Bekamen sie einen Schnupfen, protokollierten sie Art und Stärke ihrer Beschwerden.

In einer früheren Studie hatten die Kieler Wissenschaftler bereits die Wirkung von bestimmten Probiotika bei Patienten, die Antibiotika einnehmen mussten, untersucht. Durchfälle, eine häufige Nebenwirkung der Antibiotika, traten deutlich seltener auf. Auch die Begleitsymptome wie Schmerzen und Übelkeit fielen wesentlich harmloser aus. Während ein Antibiotikum schädliche Bakterien hemmt oder abtötet, unterstützt ein Probiotikum die Besiedlung des Darms mit nützlichen Bakterien. Im Gegensatz zu Milchsäurebakterien aus normalem Joghurt sterben probiotische Mikroorganismen während der Verdauung nicht ab, sondern erreichen lebend den Darm.

Bei Werbeaussagen wie "aktiviert Abwehrkräfte" handelt es sich nach Ansicht von Dr. Michael DeVrese vom BFEL um funktionelle Angaben, die als belegt gelten können. Solche Werbeversprechen bezögen sich aber nie auf Probiotika allgemein, sondern immer nur auf die einzelnen, in wissenschaftlichen Studien getesteten Bakterienstämme. Darüber hinaus könne die Aussage "aktiviert Abwehrkräfte" ohne zusätzliche Erläuterung der konkreten Wirkung (z. B. "lindert Erkältungen") von zweifelhafter Bedeutung sein: Schließlich aktiviere auch ein krankheitserregendes Bakterium die Körperabwehr. Mit der Health-Claim-Verordnung, die im Juli 2007 in Kraft getreten ist, sei ein rechtlicher Rahmen geschaffen worden, der auch Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos zulässt. Hierzu sind wissenschaftliche Beweise aus doppel-blind durchgeführten, kontrollierten Humanstudien erforderlich. (17.10.07)

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