Dioxine und dioxinähnliche PCB in Fisch

  • 18.09.2006
  • News
  • Redaktion

Zum Schutz der Bevölkerung gelten in der Europäischen Union seit dem 1. Juli 2002 Höchstgehalte für Dioxine. Die EU-Kommission hat diese Regelungen nun erweitert und ab November 2006 geltende Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde gebeten, die Höchstgehalte für Fisch anhand aktueller deutscher Belastungsdaten aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu bewerten.

Für Fischleber ist in der neuen Verordnung kein Höchstgehalt vorgesehen. Das BfR hat Dorschleber dennoch in seine Bewertung einbezogen, weil dieses Lebensmittel hohe Dioxin- und PCB-Gehalte aufweisen kann.

Der neue europäische Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Fischen und deren Erzeugnissen liegt bei 8 Pikogramm (pg) WHO-TEQ pro Gramm Frischgewicht. Eine Ausnahme ist Aal: Für diesen sehr fetthaltigen Fisch liegt der Höchstgehalt bei 12 pg WHO-TEQ/g Frischgewicht.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, dass Fisch ein- bis zweimal in der Woche auf dem Speisenplan stehen sollte – bevorzugt magere oder halbfette Sorten. Diese Empfehlung hat das BfR bei seiner Bewertung der Höchstgehalte zugrunde gelegt und zur täglichen Aufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB verschiedene Modellrechnungen durchgeführt, die sich an den Verzehrsmengen und -gewohnheiten der Verbraucher orientieren.

Die Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher, deren Fischkonsum sich an den DGE-Empfehlungen orientiert, keine Gehalte aufnehmen, die oberhalb der tolerierbaren (lebenslangen) täglichen Aufnahme (tolerable daily intake, TDI) von 1 bis 4 pg WHO-TEQ pro Kilogramm Körpergewicht liegen. Die Berechnungen zeigen aber auch, dass die Höchstgehalte nicht immer einen ausreichenden Schutz für Verbrauchergruppen mit besonderen Verzehrsgewohnheiten bieten: Dazu zählen Personen, die über längere Zeit in hohen Mengen fette Fische wie Lachs, Makrele und insbesondere Aal verzehren, sowie Sportangler, sofern sie ihre Speisefische über längere Zeit in höher belasteten Gewässern fangen und selbst verzehren. Dasselbe gilt für Personen, die häufig Dorschleber konsumieren.

Für diese Verbrauchergruppen empfiehlt das BfR gezielte Verzehrsempfehlungen auszusprechen. Solange auf EU-Ebene kein Höchstgehalt für Fischleber festgelegt ist, sollte außerdem eine generelle Verzehrswarnung für Dorschleber geprüft werden. Für alle anderen Verbraucher gilt weiterhin, dass Fisch ein hochwertiges Lebensmittel ist, das einen wichtigen Beitrag für eine gesunde Ernährung leisten kann. Die vollständige Stellungnahme ist abzurufen auf den Internetseiten des BfRs. (18.09.06)

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