© Manfred Ament/Fotolia.com
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Kritik am Gesetz zur Förderung der Prävention

  • 20.03.2013
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  • Redaktion

Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) und die Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH) kritisieren den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention (Referentenentwurf des BMG). Ihre Hauptkritikpunkte lauten: Die Vorschläge berücksichtigten zu wenig den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und blieben hinter dem bereits heute bestehenden Konsens über eine sinnvolle Gesundheitsförderung zurück.

„Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt zu sehr auf medizinischer Vorsorge und betont einseitig die Eigenverantwortung des Individuums“, kritisiert die erste Vorsitzende des DNEbM, Dr. Monika LELGEMANN. Die stellvertretende Vorsitzende der DGPH, Prof. Dr. Beate BLÄTTNER, kritisiert: „Präventionsstrategien dürfen nicht nur das Verhalten der Einzelnen im Blick haben, sondern müssen auch auf die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen abzielen“, wie gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen oder gesundes Schulessen.

Blättner fordert zudem Unterstützung für sozial benachteiligte Gruppen wie Langzeitarbeitslose, prekär Beschäftigte oder Alleinerziehende, die aufgrund ihrer geringen Ressourcen am meisten von Krankheit bedroht sind und für die die medialen Appelle eines gesundheitsbewussten Lebensstils geradezu zynisch seien. Quelle: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V., Pressemeldung vom 18.02.2013 (20.03.13)

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