Ramadan
Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang wird vollständig auf Speisen und Getränke verzichtet. © Tabitazn/iStock/Getty Images Plus

Fasten trotz Erkrankung: Ramadan erfordert kultursensible Ernährungstherapie

  • 22.04.2020
  • News
  • Johanna Karapinar

Während des Ramadan nehmen gläubige MuslimInnen zwischen Sonnenaufgang und -untergang weder Speisen noch Getränke zu sich. Der Fastenmonat orientiert sich am islamischen Mondkalender und geht dieses Jahr vom 23. April bis 23. Mai .

Die Fastenzeit beträgt damit dieses Jahr in Deutschland 14 bis 16 Stunden täglich. MuslimInnen sollen in den 30 Tagen des Ramadan besonders für ihr seelisches Wohl sorgen und mehr Zeit mit Familie und Freunden verbringen. Jedoch stellt die lange Fastenzeit für Menschen mit Diabetes mellitus, Demenz oder stark eingeschränkter Nierenfunktion ein hohes Risiko dar. Kinder, Schwangere und Stillende sowie andere Menschen, denen das Fasten schaden kann, sind daher vom Fasten befreit. Wenn möglich sollen die ausgefallenen Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

In der Ernährungsberatung und -therapie hat es sich bewährt, möglicherweise gesundheitsgefährdende Folgen des Fastens im Ramadan früh und offen mit PatientInnen, die zu den genannten Risikogruppen gehören, zu besprechen. Auch wenn eine akute Gesundheitsgefährdung besteht, kommt es jedoch häufiger vor, dass PatientInnen sich nicht auf ein Teilfasten einlassen möchten. In diesem Fall sollten wichtige Parameter wie Blutdruck, Blutglukose und weitere Blutwerte regelmäßig kontrolliert werden.

Um Komplikationen wie starke Kopfschmerzen oder Schwindel zu vermeiden, werden in der Beratung spezifische Themen besprochen:

  • Schlafrhythmus-Optimierung
  • Trinkmenge sowie Portionsgröße
  • sinnvolle Speisenkombinationen mit hoher Nährstoffdichte für die Abend- und Morgenmahlzeit

Die Beratung sollte sowohl die Zeit während des Ramadan als auch das dreitägige Fastenbrechen (Eid al-Fitr, „Zuckerfest“) am Ende der Fastenzeit thematisieren. Sollte sich bei einem oder einer insulinpflichtigen PatientIn mit Diabetes mellitus eine (starke) Unterzuckerung einstellen, muss das Fasten sofort abgebrochen werden.

Lesen Sie mehr über das Fasten im Ramadan in der VDD Mitteilung in ERNÄHRUNGS UMSCHAU Heft 3/2020.

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