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Jetzt verbindlich: Berufshaftpflicht für freiberufliche Diätassistenten

  • 20.10.2014
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  • Redaktion

In der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift Diät & Information meldet der Verband der Diätassistenten , dass eine Berufshaftpflicht-Versicherung künftig für freiberufliche Diätassistenten Pflicht ist. Als erstes Bundesland setzt nun Brandenburg diese Vorgabe der Europäischen Union um.

Mit dem Gesetz zur Berufshaftpflicht setzt Brandenburg als erstes Bundesland die entsprechende Vorgabe der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um, die besagt, dass Selbstständige in Gesundheitsberufen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. In den anderen Bundesländern ist diese Regelung noch in Vorbereitung.

Der VDD bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Informationen hier

Quelle: Diät & Information 5/2014, S. 5

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