Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2005

  • 21.07.2006
  • News
  • Redaktion

Fast jeder fünfte Lebensmittel herstellende, bearbeitende oder verkaufende Betrieb in Deutschland fiel im Jahr 2005 bei Lebensmittelkontrollen auf. 16,4 Prozent verstießen gegen Hygienebestimmungen, 5,8 Prozent hatten ihre Produkte mangelhaft gekennzeichnet oder irreführend beworben oder verpackt.

Die betrieblichen Eigenkontrollen wurden in 4,6 Prozent der Betriebe beanstandet. Dies ist das Ergebnis des "Jahresberichts Lebensmittelüberwachung 2005", den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Basis der Kontrollergebnisse der Bundesländer zusammengestellt hat. Insgesamt führten die Überwachungsbehörden der Länder 2005 über 1 Million Kontrollen in über 590000 Betrieben durch.

Daneben nahmen die Untersuchungsbehörden auch Lebensmittelproben. Von den im vergangenen Jahr untersuchten 400526 Proben wurden durchschnittlich 15,3 Prozent beanstandet. Mit einer Quote von 21,4 Prozent der untersuchten Proben wiesen Speiseeis und Desserts wie in den Vorjahren die höchste Beanstandungsquote auf. Bei Fleisch, Wild, Geflügel und Wurst lag der Anteil der beanstandeten Proben bei 20,2 Prozent. Dagegen wurden nur 10,3 Prozent der untersuchten Obst- und Gemüseproben und 9,4 Prozent der Proben von Schokolade, Kakao, kakaohaltigen Erzeugnissen, Kaffee und Tee beanstandet.

Etwa die Hälfte der Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden ging auf falsche, mangelhafte oder irreführende Kennzeichnung bzw. Aufmachung von Lebensmitteln zurück. Beispiele hierfür sind ein fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum oder Mogelpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen. Fast jede sechste beanstandete Probe war verdorben oder enthielt krankheitserregende Keime. 9 Prozent der beanstandeten Proben wiesen Verunreinigungen durch Rückstände wie Pflanzenschutzmittel, Kontaminanten wie Acrylamid oder Fremdkörper wie Sand oder Glassplitter auf. In 13 Prozent der beanstandeten Proben entsprach die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht den Vorschriften. Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von Schweinefleisch für ein Wiener Schnitzel, das aus Kalbfleisch bestehen muss. Der Jahresbericht ist online abrufbar. (21.07.06)

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