Professoren werden künftig nach Leistung bezahlt - Weg frei für Juniorprofessuren
- 21.12.2001
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- Redaktion
Der Bundesrat hat nun endgültig der großen Hochschulreform zugestimmt. Sowohl das geänderte Hochschulrahmengesetz (HRG), als auch das Professorenbesoldungsreformgesetz (ProfBesRefG) können im Januar 2002 in Kraft treten. Bund und Länder hatten sich im Vorfeld im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass künftig, wie im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehen, kein Cent weniger für die Professorenbesoldung ausgegeben wird. Gleichzeitig sieht der Kompromiss eine flexible Obergrenze für das Personalbudget vor. Und auch für die neuen Juniorprofessuren ist der Weg nun frei.
Die Professorinnen und Professoren werden in Zukunft nach Leistung bezahlt. Zu dem Mindestgehalt kommt dann ein individuell mit der Hochschule verhandelter und vereinbarter variabler Gehaltsbestandteil hinzu. Dieser setzt sich u. a. aus der Bewertung der Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammen. Das Mindestgehalt ist deshalb nicht gleich zusetzen mit einem Eingangsgehalt. Fachhochschulen werden den Universitäten hinsichtlich der Besoldungsmöglichkeiten gleichgestellt. Neu eingeführt wird die Juniorprofessur. Was dies in der Praxis in Zahlen bedeutet, ist in Tabelle 1 aufgeführt.
Besoldungsgruppe
€
W1
3.260 (1. bis 3. Jahr)
3.526 (4. bis 6. Jahr)
plus Sonderzuschlag
326
W2
3.724
W3
4.522
Die Einführung der Juniorprofessur ermöglicht jungen Wissenschaftlern bereits mit Anfang 30 eine selbständiges und unabhängiges Lehren und Forschen. Die Juniorprofessur ist auf eine max. Dauer von 6 Jahren angelegt und soll in Zukunft die Regelvoraussetzung für eine Universitätsprofessur sein. Die Habilitation wird im Berufungsverfahren keine Rolle mehr spielen. 21.12.2001