Gekochter Reis gehört in den Kühlschrank

  • 22.04.2004
  • News
  • Redaktion

Gekochte, stärkehaltige Lebensmittel wie Reis oder Nudeln sollten nicht länger als unbedingt notwendig ohne Kühlung gelagert werden. Durch die ungekühlte Aufbewahrung können sich ansonsten in den Lebensmitteln enthaltene Keime, zum Beispiel Bacillus cereus, vermehren und durch die Bildung von Toxinen (Giftstoffen) zu Erkrankungen wie Erbrechen oder Durchfall führen. Auch sollten Gemüse, Salate und Obst gründlich gewaschen werden, um anhaftende Keime zu entfernen. Hierauf wies das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hin. Bacillus cereus kommt überall in der Umwelt, insbesondere in der Erde vor. Daher tritt er auch in pflanzlichen Lebensmitteln wie Reis, Gewürzen, Gemüse und Trockenprodukten wie Milchpulver immer wieder auf. Selbst nach dem Erhitzen kann er noch in Fertiggerichten wie Pudding oder Soßen nachgewiesen werden. Um die Vermehrung von Bacillus cereus zu vermeiden sollten gekochte Lebensmittel, vor allem Reis oder Nudeln, daher nicht bei Temperaturen zwischen 7 °C und 65° C gelagert werden. Ansonsten kann es zur Bildung schädlicher Giftstoffe kommen, die – anders als die Keime selbst - auch durch ein anschließendes Erhitzen nicht mehr beseitigt werden können. Diese Toxine können beim Menschen schon nach kurzer Zeit (0,5 bis 6 Stunden) Erbrechen, im Einzelfall auch Durchfall hervorrufen. Weitere Information zur Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln finden sich im bayerischen Verbraucherinformationssystem unter dem Stichwort „Hygiene“. 22.04.04

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