Illegale Pestizide - Stellungnahme des BVL

  • 24.09.2008
  • News
  • Redaktion

Auf die Greenpeacestudie zur Belastung von deutschem Obst und Gemüse mit unerlaubten Pflanzenschutzmitteln erwidert das Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): "Grundlage der von Greenpeace veröffentlichten Studie sind die auf der Homepage des BVL veröffentlichten Daten zur Nationalen Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen."

"Die Herausgabe der nicht veröffentlichten Daten durch das BVL war aufgrund der im Zeitpunkt der Antragstellung von Greenpeace geltenden Rechtslage nicht möglich.
Die Untersuchung und Bewertung von Rückstandsbefunden in Lebensmitteln erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden der Länder. Die Bundesländer führen die Kontrollen durch und ahnden Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Anschließend werden die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL weitergegeben, das die Daten zusammenfasst und jährliche Berichte herausgibt. Die Aufgabe des BVL ist es, die Daten für die nationale und europäische Berichterstattung zusammenzufassen.


[...] Für den Verbraucherschutz ist die Frage wichtig, ob die gefundenen Rückstände gesundheitlich bedenklich sind. Hier kommt der Jahresbericht 2006 des BVL zu folgendem Ergebnis: Betrachtet man alle Rückstandsproben deutscher und ausländischer Herkunft (also nicht nur die Rückstände unzulässiger Wirkstoffe), dann konnte bei lediglich 14 von insgesamt 17.535 untersuchten Proben ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Überwachungsbehörden der anderen Bundesländer sowie die EU-Kommission über das Europäische Schnellwarnsystem informiert.

 

[...] Schon 2005 waren die Funde unzulässiger Wirkstoffe in der Rückstandsüberwachung Anlass, im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms des Bundes und der Länder die Anwendungskontrollen zu verschärfen. Die Bundesländer haben deshalb in den Jahren 2005 und 2006 einen Kontrollschwerpunkt auf die Zulässigkeit der verwendeten Mittel im Beerenobst gelegt. Für die Jahre 2007 bis 2009 wurde ein ähnlicher Kontrollschwerpunkt für Gemüsekulturen vereinbart. Es bestätigte sich in diesen Kontrollen, dass die Anwendung unzulässiger Mittel vorkommt.

 

Zuständig für die Durchführung der Anwendungskontrollen und die Ahndung von Verstößen sind, wie bei der Lebensmittelüberwachung, die Bundesländer. Die Bundesländer übermitteln ihre Ergebnisse an das BVL, das die Daten zu Jahresberichten zusammenfasst. [...]"

 

Die vollständige Stellungnahme vom 22.08.2008 sowie detaillierte Daten zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln kann auf der Internetseite des BVL eingesehen werden (www.bvl.bund.de > Presse/ Infothek). Auf dieser Seite sind in einer Pressemeldung des BVL vom 1. Februar 2008 auch weitere Informationen zu Höchstmengen für Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln zu finden. Außerdem sind auf der Homepage des BVL Jahresberichte über das Pflanzenschutzkontrollprogramm veröffentlicht (www.bvl.bund.de Pflanzenschutzmittel > Sicherheit und Kontrollen > Pflanzenschutzkontrollprogramm). (24.09.08) 

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