Diätkosten mindern nicht die Steuern

  • 24.10.2007
  • News
  • Redaktion

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass chronisch kranke Menschen die Kosten besonderer Diätnahrung nicht von der Steuer absetzen können.

Die Klägerin leidet unter Zöliakie und berief sich darauf, dass ihre Sonderdiät eine medikamentöse Behandlung ersetzte. Sie versuchte ihre Diätkosten als "außergewöhnliche Belastung" in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Die obersten Finanzrichter verwiesen darauf, dass das Einkommenssteuergesetz "Diätverpflegung" ausdrücklich von dieser Möglichkeit ausschließt (§ 33 Abs. 2). Weiter verstoße es nicht gegen das Gleichheitsgebot, dass beim Fiskus zwar Arzneimittel abgesetzt werden können, nicht aber Diätnahrung. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09/07. (24.10.07)

Das könnte Sie interessieren
Aroma- und Gewürzpflanzen im Indoor-Farming weiter
Der Einfluss des medizinischen Fachwissens auf das Ernährungsverhalten im Rettungsdienst weiter
EAT-Lancet-Report: Ernährungssysteme überschreiten planetare Grenzen weiter
Mehr Hülsenfrüchte auf den Teller weiter
Evidenzbasierte Ernährungsempfehlungen zur Vorbeugung und Unterstützung bei metabolischen... weiter
Begriffsdefinition Ernährungspsychologie weiter