Energydrinks - Neubewertung von zwei Inhaltsstoffen

  • 25.03.2009
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  • Redaktion

Energydrinks sind Getränke, die Koffein, meist zusammen mit den Stoffen Taurin, Inosit und Glucuronolacton, oft in hohen Konzentrationen enthalten. In der Vergangenheit kam es nach dem Verzehr von Energydrinks wiederholt zu akuten unerwünschten Wirkungen wie Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen bis hin zu Todesfällen. Die Energydrinks wurden in diesen Fällen zusammen mit Alkohol konsumiert oder kombiniert mit ausgiebiger sportlicher Anstrengung getrunken. Welche Rolle die Drinks dabei spielten, ist bislang nicht eindeutig geklärt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat nun die zwei Inhaltsstoffe Taurin und D-Glucurono-gamma-lacton neu bewertet. Die beiden Verbindungen kommen auch im Körper des Menschen und in Lebensmitteln vor, allerdings in deutlich geringerer Konzentration. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass die beiden Substanzen in der derzeit üblichen Dosierung unbedenklich sind. Sie betont aber, dass nur die beiden Stoffe überprüft worden seinen, nicht die Sicherheit von Energydrinks an sich.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verweist in einer Stellungnahme von 2008 darauf, dass die Sicherheit von Energiedrinks unter den Voraussetzungen, unter denen sie zum Teil konsumiert werden, in Frage zu stellen ist. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfiehlt das BfR deshalb, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben zu erhöhten Koffeingehalt ausführliche Informationen über mögliche Gefahren anzubringen. So sollte darauf hingewiesen werden, dass beim Verzehr größerer Mengen an Energydrinks zusammen mit alkoholischen Getränken oder mit ausgiebiger sportlicher Betätigung unerwünschte Wirkungen nicht ausgeschlossen werden können und dass die Getränke zumindest in größeren Mengen nicht für Kinder, Schwangere, Stillende und Koffein-empfindliche Personen zu empfehlen sind.

Laut BfR kann der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Energydrinks außerdem zu einer Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit führen, d. h. Alkohol bedingte Einschränkungen der Motorik und des Sehvermögen werden nicht wahrgenommen. Quellen: The EFSA Journal (2009) 935, 1-31, BfR, Information Nr. 016/2008 vom 13.03.08 (25.03.09)

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