Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

  • 25.11.2002
  • News
  • Redaktion

Die Verbraucher sollen künftig eindeutiger über die Zusammensetzung von fleischhaltigen Erzeugnissen informiert werden. Das sieht der Verordnungsentwurf zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vor, den das Bundesverbraucherministerium vorgelegt hat. Was in Zunkunft auf dem Etikett stehen muss, ist im Folgenden beschrieben.

Auf dem Etikett von Erzeugnissen, die Fleisch als Zutat enthalten, zum Beispiel zusammengesetzte Lebensmittel, Fertiggerichte oder Fleischerzeugnisse, ist demnach künftig genau anzugeben, von welcher Tierart das verwendete Fleisch stammt. Als Fleisch darf dabei nur Skelettmuskulatur bezeichnet werden. Separatorenfleisch fällt nicht unter diese Definition und muss gesondert in der Zutatenliste aufgeführt werden. Separatorenfleisch vom Rind ist nach wie vor verboten. Innereien sind in der Zutatenliste unter ihrem jeweiligen Namen zu benennen.

Mit der vorgeschlagenen Änderungsverordnung wird die Richtlinie 2001/101/EG der Europäischen Kommission in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Richtlinie wird gemeinschaftsweit eine einheitliche Fleischdefinition für Kennzeichnungszwecke vorgeschrieben. Der Verordnungsentwurf wurde dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. 25.11.02

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