Bleibt Beschränkung für gesundheitsbezogene Angaben weiter bestehen?

  • 26.05.2003
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  • Redaktion

Die Diskussion um Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geht weiter. Ein Verordnungsvorschlag über solche so genannte Claims steht kurz vor der Verabschiedung durch die Europäische Kommission. Ziel ist die Harmonisierung der bestehenden Unterschiede auf Grund unterschiedlicher nationaler Bestimmungen.

Bisher gibt es jedoch nach Angaben des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) nur ein inoffizielles „non-paper“. Dies deutet darauf hin, dass ein System abgeschlossener Listen und der weitergehenden Einführung des Verbotsprinzips für nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beabsichtigt ist. Es könne sogar sein, dass die EU-Kommission über die notwendigen Zulässigkeitskriterien hinaus Verbote, Verbotstatbestände und -ermächtigungen sowie Listen- und Zulassungssysteme etabliere, die letztlich die erstmalig Einführung des sog. Verbotsprinzips für Lebensmittel bedeuten könnten. Dann wäre alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten. Weitere Informationen: www.bll-online.de. 26.05.03

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