Frau bei der Beratung. © Jochen Sands / DigitalVision / Thinkstock
Die Ernährungsberatung wird künftig in der Heilmittel-Richtlinie für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen ergänzt. © Jochen Sands / DigitalVision / Thinkstock

Heilmittel-Richtlinie: GKV-Spitzenverband sucht maßgebliche Verbände für Ernährungstherapie

  • 27.01.2017
  • News
  • Redaktion

In Kürze wird der Gemeinsame Bundesausschuss die Heilmittel-Richtlinie um den Leistungsbereich „Ernährungstherapie für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen“ und „Mukoviszidose“ per Beschluss erweitern. Zur Erarbeitung von Zulassungs- und Rahmenempfehlungen sind die bundesweiten Spitzenorganisationen nun aufgefordert, sich zu melden und die Interessen der Leistungserbringer einzubringen.

Die entsprechende Bekanntmachung hat der GKV-Spitzenverband am 13. Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In den Zulassungsempfehlungen sollen die maßgeblichen Berufsgruppen aufgeführt sowie die notwendige Praxisausstattung geregelt werden. In den Rahmenempfehlungen werden unter anderem die Leistungsinhalte, Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Vergütungsstrukturen vereinbart.

Die Anforderungen an die gesuchten Verbänden sind im Bundesanzeiger ausführlich aufgeführt: Ob ein Verband als maßgeblich gelten kann, misst sich zum Beispiel an einem bundesweiten Vertretungsanspruch, an der Bereitschaft Heilmittelverträge auf der Landesebene zu schließen und an der Zahl der durch den Verband vertretenen Leistungserbringer.

Verbände können sich bis zum 28. Februar 2017 vorzugsweise per E-Mail oder schriftlich an den GKV-Spitzenverband wenden:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

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