Neue Verordungen sind in Kraft getreten

  • 28.01.2008
  • News
  • Redaktion

Für Auch Obst und Gemüse besteht seit 01.01.08 eine neue Kennzeichnungspflicht. Eine Änderung im europäischen Recht hat zur Folge, dass jetzt bei allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden muss. Bislang galt diese Kennzeichnungspflicht nur für die Obst- und Gemüsearten, auf welche die EG-Vermarktungsnormen anwendbar waren.

Ab 01.01.2008 ist die neue Konsummilch-Verordnung in Kraft. Diese besagt, dass Milch zukünftig mit einem frei gewählten Fettgehalt angeboten werden darf. Dieser muss gut sichtbar und leicht lesbar auf der Verpackung stehen. Die Bezeichnung Vollmilch, teilentrahmte Milch oder Magermilch darf nicht mehr verwendet werden.

Quelle: Internetseite d. Verbraucherzentrale NRW, www.vz-nrw.de: Das Jahr 2008: Was sich für Verbraucher ändern wird

Das könnte Sie interessieren
Nudeln werden von Teller in den Müll geschüttet.
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung weiter
Mehr Reichweite für „Junge Forschung“ weiter
2 Kinder sitzen am Tisch und spielen mit Gemüse.
COPLANT Studienmodul kids/family – Forschung zu Ernährungsweisen von Familien:... weiter
Kennzeichen ambulanter ernährungstherapeutischer Interventionen bei Adipositas weiter
Sonderheft Mangelernährung weiter
Frau isst salat, im Vordergrund ein Wecker
Intervallfasten ohne Energiereduktion verschiebt die innere Uhr, verbessert jedoch nicht... weiter