Richtlinie zur enteralen Ernährung tritt in Kraft

  • 28.09.2005
  • News
  • Redaktion

Am 1. Oktober tritt die Richtlinie zur enteralen Ernährung in Kraft. Sie regelt, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - die enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Säuglinge und Kinder mit schweren diätpflichtigen Stoffwechselkrankheiten,
  • neurologisch kranke und behinderte Kinder,
  • Schlaganfallpatienten mit Schluckstörungen,
  • Krebskranke und Komapatienten.

Die Richtlinie finden Sie im Internet unter www.bmgs.bund.de/downloads/RichtlinienEnteraleErnaehrung.pdf. (28.09.05)

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