EU - Einfuhr von Fleisch und Milch

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCFCAH) hat einen Vorschlag der EU-Kommission befürwortet, die Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Milch zum persönlichen Verbrauch in die EU strenger zu fassen. Vom 1. Januar 2003 an gilt: Personen aus bestimmten Drittländern dürfen bei ihrer Einreise in die EU Fleisch, Fleischerzeugnisse bzw. Milch oder Milcherzeugnisse nur noch dann im persönlichen Gepäck mit sich führen, wenn sie entsprechende Dokumente der Veterinärbehörden vorlegen können.

Durch diese Maßnahme sollen die EU-Länder vor der Einfuhr von Erzeugnissen geschützt werden, die im Falle der Kontamination ernsthafte Tierseuchen, z. B. die Maul- und Klauenseuche, auslösen können.

Um die neuen Vorschriften in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, wird eine Sensibilisierungskampagne gestartet, bei der u. a. Plakate in mehr als 30 Sprachen Reisende über die neuen Regeln und ihre Gründe informieren.

Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung dürfen von den Reisenden jedoch weiterhin mitgeführt werden, sofern

  • das Erzeugnis vor dem Öffnen nicht gekühlt werden muss,
  • es sich um verpackte Markenprodukte handelt und
  • die Packung nicht geöffnet wurde.

Die Einfuhr sonstiger Mengen Fleisch, Fleischprodukte, Milch oder Milchprodukte im persönlichen Gepäck ist nur dann zulässig, wenn für diese Waren bei der Ankunft an der Grenze zur Europäischen Union die Unterlagen der amtlichen Veterinärdienste des Herkunftslandes vorliegen, diese angemeldet und die Unterlagen zur Veterinärkontrolle vorgelegt werden. Das heißt, es gelten dieselben Bedingungen wie für gewerbliche Einfuhren.

Von den neuen Vorschriften ausgenommen sind Reisende aus Grönland, den Färöern, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, der Schweiz und den Bewerberländern – mit Ausnahme der Türkei. EU11/02

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 11/02 ab Seite 450.

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