Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel

Prinzip und Probleme der neuen EU-Verordnungen

Klaus-Dieter Jany, Karlsruhe

Bislang gehörten gentechnisch veränderte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten zu der Gruppe der neuartigen Lebensmittel und ihr Inverkehrbringen sowie ihre Kennzeichnung wurden durch die Novel Food Verordnung und den Folgeverordnungen reguliert.  Seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen (EG Nr. 1829/2003 u. 1830/2003) am 7.Oktober 2003 sind gentechnisch veränderte Lebensmittel aus der Novel Food Verordnung herausgenommen und bilden gemeinsam mit Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) die Gruppe der gentechnisch veränderten Erzeugnisse. Mit diesen neuen Verordnungen sollte übergeordnet einerseits das De-facto-Moratorium des Zulassungsstopps von neuen transgenen Pflanzen und daraus hergestellter Erzeugnisse überwunden und anderseits die Wahlfreiheit der Verbraucher durch eine umfassendere Kennzeichnung der Erzeugnisse gewährleistet werden.  In dem Beitrag werden das Prinzip, auf dem diese Kennzeichung basiert, vorgestellt sowie mögliche Problemfelder dargestellt.  Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 05/04 ab Seite 190.

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