Neuordnung im Bereich der Lebensmittelsicherheit

Zusammenstellung: Sabine Fankhänel, Kirsten Grashoff

Der Rat der Landwirtschaftsminister hat am 21. Januar 2002 die Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Erfordernisse des Lebensmittelrechts und zur Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit verabschiedet. Damit ist die erste Phase der im Januar 2000 mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit eingeleiteten umfassenden Reform des Lebensmittelrechts in der Europäischen Union (EU) abgeschlossen.
Auf nationaler Ebene wurden im Dezember 2001 mit einem Organisationserlass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geschaffen.

Hintergrund

In dem im Januar 2000 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit wurde zu einer Modernisierung des Lebensmittelrechts, der Erstellung eines kohärenten und transparenten Regelwerks, der Verschärfung der Überwachung "vom Erzeuger zum Verbraucher" und einer Steigerung der Effizienz des wissenschaftlichen Beratungssystems der EU, aufgerufen.

Zwar waren bereits 1997 als Reaktion auf die BSE-Krise ein Wissenschaftlicher Lenkungsausschuss und acht Wissenschaftliche Fachausschüsse eingesetzt worden, aber die damit gesammelten Erfahrungen zeigten, dass dieses System eine zu geringe Kapazität besitzt. Dies führte zu schwerwiegenden Verzögerungen, sowohl bei der Abgabe von Gutachten mit Bedeutung für die Verbrauchergesundheit als auch bei der Zulassung von Produkten, Verfahren und Stoffen nach dem Gemeinschaftsrecht. Der Mangel an hausinternen wissenschaftlichen Fachkenntnisse, die erforderlich sind für die Vorbereitung der eigentlichen Risikobewertung in den Ausschüssen, wurde im Weißbuch als Hindernis bezeichnet für die rasche und effiziente Erstellung von Gutachten.

Die Beratungen ergaben, dass die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mit Zuständigkeit für wissenschaftliche und technische Fragen allgemein als der wirksamste Weg angesehen wird, dem steigenden Bedarf nach einer soliden wissenschaftlichen Grundlage für politische Entscheidungen Rechnung zu tragen und dadurch das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.

Die Verordnung

In der Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) und zur Schaffung eines neuen Rahmens für das Lebensmittelrecht der EU wird u. a. erstmals im europäischen Recht der Begriff "Lebensmittel" definiert. Nur sichere Lebensmittel dürfen vermarktet werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Lebensmittel, Futtermittel und Futtermittelzutaten sowie über Verfahren für die Weiterentwicklung des Lebensmittelrechts und das Vorgehen in Notfällen. Mit der Verordnung wird ferner ein Schnellwarnsystem für Futtermittel geschaffen, und zwar durch Einbeziehung von Informationen über kontaminierte Futtermittel in das bereits bestehende Schnellwarnsystem für Lebensmittel. EU02/02

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/02 ab Seite 51.

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