Schwellenwerte für Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen

In der Europäischen Union wird derzeit über die Einführung von Schwellenwerten für Einträge transgener DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) diskutiert. Die Fragen, die sich bei der Einführung von Schwellenwerten ergeben, wurden anlässlich eines Fachgesprächs der DFG-Senatskommission zur Beurteilung von Stoffen in der Landwirtschaft (SKLW) am 30. Und 31.8.2001 in Bonn diskutiert. Eine ausführliche Dokumentation über die Inhalte und Ergebnisse des Fachgesprächs ist vorgesehen. Die wichtigsten Ergebnisse des Fachgesprächs sind vorab im Folgenden zusammengefasst.

Die neue EU-Richtlinie 2001/18/EG eröffnet die Möglichkeit, in einem gemeinschaftlichen Verfahren mit den EU-Mitgliedsländern Schwellenwerte für technologisch unvermeidbare und zufällige Beimischungen von Rohstoffen aus gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu beschließen, die in der EU zugelassen sind. Die EU-Kommission plant eine Verordnung, in der Schwellenwerte für Lebens- und Futtermittel sowie für Saatgut festgelegt werden. Für Lebens- und Futtermittel wird ein Schwellenwert von 1 % vorgeschlagen. Für Saatgut sind abgestufte Schwellenwerte von 0 %, 0,3 %, 0,5 % und 0,7 % in der Diskussion.

Bei Überschreitung der Schwellenwerte müssen die entsprechenden Produkte gekennzeichnet werden. Eine derartige Kennzeichnung erhöht nach Ansicht der Senatskommission weder die Sicherheit der Nahrungsmittel, noch dient sie der Information des Verbrauchers über mögliche Risiken. Vielmehr wird damit dem Recht des Verbrauchers Rechnung getragen, über die Art und Weise der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln informiert zu werden (right to know) und seine freie Wahl treffen zu können (Verbrauchersouveränität). Dieses Recht hat einen hohen Stellenwert. Auf der anderen Seite dürfen Schwellenwerte den verantwortungsbewussten Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft, Lebens- und Futtermittelindustrie nicht be- oder gar verhindern.

Bei dem großflächigen Anbau von GVP auf derzeit mehr als 40 Mio. ha weltweit sind bisher keine Risiken für Mensch, Tier oder Umwelt bekannt geworden, die über die Risiken hinausgehen, die mit der Nutzung herkömmlich gezüchteter Pflanzen verbunden sind. Vor der Freisetzung werden GVP hinsichtlich ihres Risikos intensiv bewertet. Auf den Einzelfall bezogen können strikte Isolationsmaßnahmen festgelegt werden. Ein Austrag von gentechnischen Veränderungen z. B. über Pollen kann erforderlichenfalls völlig unterbunden werden.

Der Schwellenwert von 1 % in Lebens- und Futtermitteln entspricht der Erkenntnis, dass durch einen verstärkten Anbau von GVP eine Anreicherung von GVP-Material innerhalb der Produktionskette (Pflanzenanbau, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung) stattfindet und damit niedrigere Schwellenwerte (unter 0,5 %) praktisch nicht eingehalten werden können. Auch ergeben sich erhebliche technische Probleme beim Nachweis von sehr geringen Beimischungen von gentechnisch veränderten Rohstoffen in Lebensmitteln. EU02/02

Quelle: DFG-Pressemitteilung Nr. 54, 12. Dezember 2001, s. auch www.dfg.de/organisation/gremien/sklw/gvo_031201.pdf.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/02 ab Seite 55.

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