Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen kein Ersatz für medizinische Therapie

Verstärkt werden seit einiger Zeit in Veröffentlichungen der Publikumspresse bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen heilende Wirkungen zugeschrieben. Es wird behauptet, diese Produkte könnten vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen. Bei Depressionen, Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Sie sollen die Leistungsfähigkeit des Gedächtnisses und der Hirnfunktionen erheblich steigern.

Wiederholt wurde in den Medien und Buchpublikationen die Aussage verbreitet, AFA-Algenprodukte seien eine "sinnvolle und natürliche Alternative" zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnen, dass es für derartige medizinische Wirkungen solcher als Nahrungsergänzungsmittel angebotener AFA-Algenprodukte keinerlei wissenschaftliche Belege gibt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vor. Es besteht die Gefahr, dass auf Grund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie abbrechen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.

Die Institute weisen weiter darauf hin, dass Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. die Europäische Arzneimittelbehörde EMEA bedürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. In Deutschland ist kein Cyanobakterien enthaltendes Präparat als Arzneimittel zur Behandlung von Krankheiten zugelassen. Falls eine Zulassung für ein solches Arzneimittel beantragt würde, wären ausführliche Nachweise der Herstellungsqualität, der Wirksamkeit in dem beantragtem Anwendungsgebiet und auch der Unbedenklichkeit erforderlich. Solange keine derartige Zulassung existiert, kann die Einnahme von "AFA-Algen" oder anderer Cyanobakterien enthaltender Präparate zur Behandlung des ADHS nicht empfohlen werden. EU04/02

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) vom 21. März 2002

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 04/02 ab Seite B 15.

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