Verpackte Lebensmittel: Was bedeutet das Zutatenverzeichnis für den Allergiker?

Allergien als überschießende Immunantwort des Körpers kann es prinzipiell gegen jedes Protein aus Lebensmitteln geben. Empfindlichkeit und die Schwere der Symptome können dabei individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Wegen vielfältiger Kennzeichnungsausnahmen ist es derzeit unmöglich, aus dem Zutatenverzeichnis sicher auf das Nichtvorhandensein von bestimmten Stoffen zu schließen. Dies wird sich demnächst ändern.

Die Abschaffung der 25-%-Regel und die verpflichtende Kennzeichnung der Hauptallergene wird Patienten mit Laktoseintoleranz, SO2-Unverträglichkeit, Zöliakie und Allergien gegen die glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Hühnerei, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Nüsse, Sellerie, Senf und Sesam ab November 2005 zunehmend die nötige Sicherheit für die Auswahl verpackter Lebensmittel geben.

Im Einzelfall folgt aber aus der umfangreichen Kennzeichnungspflicht vermutlich eine eigentlich unnötige Einschränkung der Lebensmittelauswahl. Unverändert ist die Situation für Allergiker gegen andere Lebensmittel. Ihnen bleibt nach wie vor nur die Nachfrage beim Hersteller. Susanne Koch, Hamburg

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 03/05 ab Seite 108. Weitere Mitteilungen der Verbände lesen Sie ab Seite 106.

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