Vogelgrippe - Maßnahmen zur Bekämpfung in Europa

Die Vogelgrippe hat Europa erreicht: Nach der Türkei, Rumänien, Russland und Großbritannien ist Kroatien das fünfte europäische Land, für das nach Mitteilung der EU-Kommission das Vorkommen des Virus H5N1 bestätigt wurde. Für die Türkei, Rumänien, Russland und Kroatien gilt bereits ein EU-weites Einfuhrverbot für Geflügel und Geflügelprodukte.

In Großbritannien war der hochpathoge Erreger der Vogelgrippe Mitte Oktober bei einem importierten und in Quarantäne gehaltenen Vogel festgestellt worden. Darauf reagierte die EU mit einem generellen Importverbot für Wild- und Zuchtvögel. Dieses gilt zunächst bis zum 30. November für in Gefangenschaft gehaltene lebende Tiere , die zu kommerziellen Zwecken importiert werden.

Für Deutschland gilt seit dem 22. Oktober eine Eilverordnung, die für das gesamte Bundesgebiet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) anordnet. Grundlage dieser Entscheidung ist eine veränderte Risikolage. Nachdem russische Behörden den Ausbruch mit dem Virus H5N1 ca. 200 km südlich von Moskau bestätigten, wird das Risiko eines Eintrags durch Zugvögel jetzt als mäßig bis hoch eingeschätzt. Am 30. Oktober wurden die Schutzvorkehrungen nochmals verschärft.

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, muss jetzt unter anderem sicherstellen, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wild lebende Zugvögel Zugang haben. Außerdem sind alle Geflügelschauen, -märkte oder -ausstellungen untersagt und der Einsatz von Lockvögeln zur Jagd ist verboten.

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 11/05 ab Seite 460. Beim Kauf über T-Pay erhalten Sie im PDF alle Kurzberichte dieser Ausgabe.

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