BgVV - Kava-Kava-haltige Lebensmittel sind nicht verkehrsfähig

Kava-Kava-Produkte werden nach Informationen des ehemaligen Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) über das Internet als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Nach Einnahme Kava-Kava-haltiger Arzneimittel traten jedoch bei Patienten schwere Leberentzündungen und dauerhafte Leberschädigungen auf.

Weil damit zu rechnen ist, dass solche gesundheitlichen Schäden auch nach dem Verzehr Kava-Kava-haltiger Lebensmittel auftreten können, warnt das Institut die Verbraucher vor deren längerfristigem Genuss. Nach seiner Auffassung sind Kava-Kava-Erzeugnisse in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. EU12/02

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 12/02 ab Seite 498.

PDF Artikel Download für Abonnenten:

Das könnte Sie interessieren
Kleine Päckchen, große Wirkung weiter
© Pakawadee Wongjinda/iStock/Getty Images Plus
Ausgewählte Aspekte der Ernährungstherapie bei Lebererkrankungen weiter
Entdecken Sie das VDOE-Weiterbildungsprogramm 2026 weiter
Bundesärztekammer im Dialog – Patient*innensicherheit als gemeinsame Kernaufgabe weiter
Infoblätter in Leichter Sprache weiter
Zukunft schmecken: RAL Symposium Ernährung 2026 auf der INTERGASTRA weiter