Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Weichmacher DEHP wird hauptsächlich über Lebensmittel aufgenommen

Lebensmittel stellen einen bedeutenden Aufnahmeweg des Weichmachers DEHP dar. DEHP und einige andere Phthalate wurden von der EU als reproduktionstoxisch eingestuft. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP daher nicht mehr eingesetzt werden. Insgesamt ist die Aufnahmemenge bei fast allen Menschen gering und es besteht daher i. d. R. kein Gesundheitsrisiko. Für einen geringen Teil der Bevölkerung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die gesundheitlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden. Diese Ergebnisse zeigt eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).

Grundlage der Auswertung sind aktuelle Daten zum Lebensmittelverzehr und gemessenen DEHP-Gehalten in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten. Die Ergebnisse stimmen gut mit bisherigen Messungen von DEHP-Abbauprodukten im menschlichen Körper überein. Lebensmittel können DEHP und andere Weichmacher während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung aufnehmen.

Daher wurde 2007 die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. In der EU darf DEHP ab 2015 nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden (EU-Chemikalienverordnung REACH). Allerdings darf der Stoff über Importprodukte weiterhin eingeführt werden und ist in der Umwelt weit verbreitet, daher kann er weiterhin in Lebensmitteln auftreten.

Literatur: „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DINP“: www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4391.html

Quelle: Umweltbundesamt (UBA)und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Gemeinsame Pressemeldung vom 07.05.2013

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 07/13 auf Seite M372.

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