Fleischkontrolle jetzt nach einheitlichen Regeln

Die Bundesregierung hat einheitliche Verwaltungsvorschriften für die Kontrolle von Schlachtkörpern und Fleisch verabschiedet. Die neuen Regeln gelten für die Kontrollbehörden der Länder sowie die mit der Durchführung amtlicher Untersuchungen beauftragten Laboratorien. Die Vorschriften ergänzen das bestehende EU-Recht. Sie enthält genaue Anweisungen zur Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und zur Zuordnung von Aufgaben.

So dürfen bestimmte Untersuchungen in Zukunft nur noch von Tierärzten vorgenommen werden. Für alle Untersuchungen werden Zeitvorgaben gemacht, die einzuhalten sind. So müssen beispielsweise für die Untersuchung eines Rinderschlachtkörpers mindestens fünf Minuten zur Verfügung stehen. Die Aufzeichnungen über amtliche Untersuchungen und sonstige Überwachungsaufgaben müssen systematisch geführt und mehrere Jahre aufgehoben werden.

Darüberhinaus regelt die Vorschrift die Mindestausstattung der Fleischproben untersuchenden Laboratorien. Sie enthält ferner einen Katalog, der die zulässigen, wissenschaftlich anerkannten und erprobten Untersuchungsmethoden enthält. EU12/01

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