Berufsordnung für freiberuflich tätige Diplom-Oecotrophologen in Kraft

Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Diplom-Oecotrophologen e. V. in Leinfelden-Echterdingen wurde am 15. Juni 2002 die Berufsordnung für freiberuflich tätige Diplom-Oecotrophologen, die Mitglied im VDOE sind, verabschiedet. Sie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Durch die Berufsordnung und die Festlegung auf gemeinsame Arbeitsgrundsätze im Sinne einer Berufs- und Standesethik kann die Homogenität des Berufsstandes gefördert und die Qualität der freiberuflichen Arbeit nach außen dokumentiert werden.

Die Berufsordnung bezieht sich im allgemeinen Teil auf alle Diplom-Oecotrophologen, die freiberuflich tätig sind, und im speziellen Teil im Anhang I auf diejenigen, die in der in der Ernährungsberatung und -therapie arbeiten. Diese Differenzierung ist erforderlich, da der Umgang mit Patienten und Klienten in der Ernährungsberatung und -therapie weitergehender Regelungen bedarf als die freiberufliche Tätigkeit, z. B. im journalistischen und redaktionellen Bereich, bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit oder beim Angebot hauswirtschaftlicher Dienstleistungen. Die Berufsordnung stellt eine Selbstverpflichtung der Mitglieder des VDOE für ein bestimmtes gemeinsames berufliches Verhalten gegenüber Auftraggebern, anderen Geschäftspartnern und Kollegen sowie dem Verhalten in der Öffentlichkeit dar.

Wozu überhaupt eine Berufsordnung?

Gerade bei dem stark zersplitterten Berufsbild der Diplom-Oecotrophologen sind gemeinsame Arbeitsgrundsätze, wie sie in der Berufsordnung des VDOE formuliert werden, besonders wichtig – und dies nicht nur für Mitglieder des Verbandes. Beispielsweise kommen im Zuge der Wellness-Welle zunehmend wenig qualifizierte und teilweise unseriöse Ernährungsberatungsangebote auf den Markt. Davon sollten sich alle, die ein Hochschulstudium der Oecotrophologie bzw. der Haushalts- und/oder Ernährungswissenschaften abgeschlossen haben, distanzieren, indem sie sich auf die Berufsordnung des VDOE stützen und nach deren Leitsätzen handeln. EU02/03

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/03 ab Seite 62 , weitere Mitteilungen der Verbände ab Seite 58.

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