Fasten trotz Erkrankung: Ramadan erfordert kultursensible Ernährungstherapie

Während des Ramadans nehmen gläubige MuslimInnen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder Speisen noch Getränke zu sich. Der Fastenmonat wandert nach dem islamischen Mondkalender durch das Jahr. Der Ramadan beginnt 2020 am 23. April und endet am Abend des 23. Mai mit dem Fastenbrechen zum dreitägigen Zuckerfest. Die Fastenzeit in diesem Jahr umfasst 16 bis 18 Stunden täglich – eine relativ lange Zeit, die z. B. für insulinpflichtige Menschen mit Diabetes mellitus ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Problem sein kann.

MuslimInnen sorgen in den 30 Tagen des Ramadans besonders für ihr seelisches Wohl, wodurch eine innere Ruhe einkehrt. Aus diesem Grund besteht bei chronisch kranken MuslimInnen, die eigentlich von der islamischen Fastenpflicht befreit wären, oft der Wunsch, trotzdem zu fasten. Es hat sich in der Praxis bewährt, dieses Thema früh und offen mit PatientInnen zu besprechen. Sie fühlen sich dadurch verstanden und wertgeschätzt.



Den vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2020 von Seite M172 bis M173.

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