EU-Kommission: Vorschläge für eine neue Gentechnik-Politik

In einem internen Strategiepapier hat die EU-Kommission einen ersten Entwurf für ein neues Gentechnik-Recht vorgelegt, wonach die EU-Mitgliedstaaten selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Gebiet entscheiden können. Über die allgemeine Zulassung von gv- Pflanzen soll aber wie bisher in einem EU-weit verbindlichen Verfahren auf Basis einer Sicherheitsbewertung entscheiden werden.

Ziel der Neuregelung ist es, die seit langem andauernde politische Blockade zu überwinden und es den Ländern, die gv- Pflanzen nutzen wollen, zu ermöglichen, deren Anbau zu erlauben. Gleichzeitig sollen die Länder, die ihre Landwirtschaft gentechnik-frei halten wollen, die Möglichkeit dazu bekommen. In dem Stategiepapier werden auch Vorschläge gemacht, wie ein überwiegend politisch motiviertes Anbauverbot einer gv-Pflanze – die zuvor in der EU zugelassen und damit als sicher bewertet wurde – umgesetzt werden könnte.

So sei es etwa denkbar, zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen Mindestabstände von 5 oder 10 km vorzuschreiben, die einen Gentechnik-Anbau in der Praxis unmöglich machen. Es könnten auch sozioökonomische Kriterien – etwa Auswirkungen auf eine kleinteilige Landwirtschaft oder Imageschäden für eine Region – als Legitimation für Anbauverbote herangezogen werden. Quelle: Transgen, Meldung vom 05.05.2010.

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 06/10 auf Seite 290, weitere Kurzberichte ab Seite 284.

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