Das VDD-Fortbildungszertifikat - ein Qualitätssiegel

Änderung der Richtlinie in der gesetzlichen Krankenversicherung – ein Erfolg für die Berufsgruppe der Diätassistent(inn)en.

Mit Datum vom 12.09.2003 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen ihre gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V neu überarbeitet und verabschiedet.

Gemäß dem Präventionsprinzip des § 20 sind für den Bereich Ernährung darin geregelt:
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
Die Vereinbahrung tritt zum 01 Juli 2004 in Kraft.

Danach erfülllen Diätassistent(inn)en als Ernährungsfachkräfte die von der GKV geforderte Grundprofession. Mit dem VDD-Fortbildungszertifikat ist nun auch die erforderliche Weiterqualifikation gesichert.

Selbstverständlich gelten nach wie vor die bislang geforderten Weiterqualifikationen wie:
- Ernährungsberater DGE
- Ernährungsmedizinischer Berater DGE
- Nachweis der Registrierung beim Institut für Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und -beratung e. V. (QUETHEB).

Das VDD-Fortbildungszertifikat ist damit u. a. auch die Grundlage für die freiberufliche Existenz. Gleichzeitig ist es ein Qualitätssiegel gegenüber Arbeitgebern, Auftraggebern und vor allem gegenüber den Patienten.

Weitere Informationen zur Beantragung des VDD-Zertifikates erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder unter www.vdd.de.

Als VDD-Mitglied erhalten Sie das Fortbildungszertifikat kostenlos.

Weitere Mitteilungen der Verbände finden Sie in Ernährungs-Umschau 12/03 ab Seite 491.

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