Leitlinien zur Beurteilung von ergänzenden bilanzierten Diäten

Arbeitsgruppe "Fragen der Ernährung" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe kommen aus dem Bereich der Lebensmittelindustrie, der Überwachung und der Wissenschaft. Ziel der Arbeitsgruppe "Fragen der Ernährung" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen Lebensmittelchemie und Ernährungswissenschaften mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten zu fördern. Erarbeitet werden Stellungnahmen zu aktuellen Themen im Bereich Ernährung und Lebensmittel unter Einbeziehung lebensmittelrechtlicher Fragestellungen.

Ergänzende bilanzierte Diäten sind in den vergangenen Jahren verstärkt im Markt aufgetreten. Die Arbeitsguppe analysierte den durch den Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsrahmen sowie im Markt befindliche Produktbeispiele und leitete daraus Entscheidungskriterien ab, die für eine sachgerechte Beurteilung dieser Produkte genutzt werden können.

Einleitung

Legaldefinition

Nach §1 (4a) Diätverordnung i. d. F. v. 21.12.2001 sind "diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) Erzeugnisse, die auf besondere Weise verarbeitet oder formuliert und für die diätetische Behandlung von Patienten bestimmt sind. Sie dienen der ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten mit eingeschränkter, behinderter oder gestörter Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechslung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel oder bestimmter darin enthaltener Nährstoffe oder ihrer Metaboliten oder der Ernährung von Patienten mit einem sonstigen medizinisch bedingtem Nährstoffbedarf, für deren diätetische Behandlung eine Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beiden nicht ausreichen. Bilanzierte Diäten werden unterteilt in

1) vollständige bilanzierte Diäten und
2) ergänzende bilanzierte Diäten
    a) mit einer Nährstoff-Standardformulierung oder
    b) mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung angepassten Nährstoffformulierung, die sich nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle eignen."

Problemstellung

Seit Erlass der Richtlinie 1999/21/EG vom 25. 03.1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. L 91/29, 1999) und deren Umsetzung durch die 10. VO zur Änderung der Diätverordnung vom 21.12.2001 (BGBl. I, 31.12.2002, S.4189) wird eine große und ständig wachsende Zahl neuer ergänzender bilanzierter Diäten angeboten. Als Zweckbestimmung genannt werden nicht nur die Behandlung von Krankheiten (wie z. B. Prostata- oder Brustkrebs) und Beschwerden (z. B. Menopause), sondern auch die Vorbeugung von Mangelerscheinungen z. B. bei Schwangerschaft, Stillzeit oder Stress, die Stärkung des Immunschutzes oder die Behandlung von Vergiftungen durch Amalgamfüllungen. EU01/04

1 Erstveröffentlichung in Lebensmittelchemie 57 (2003), S. 126-127. Wir danken dem Verlag Wiley-VCH für die Genehmigung zum Nachdruck.
2 Mitglieder: Dr. Bernd Haber (Obmann), Karin Bauer (stellvertr. Obfrau), Hildegard Bauer-Aymanns, Dr. Günther Bruche, Dr. Bernd Brüger, Prof. Dr. Helmut Erbersdobler, Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany, Karin Juffa, Dr. Eva Kirchhoff, Dr. Alfred-Hagen Meyer, Helmut Oberritter, Dr. Eckhard Rabe, Dr. Klaus Ragotzky, Stefanie Rams, Dr. Norbert Sauerwald, Dr. Daniela Schweizer, Helmut Streit, Michael Warburg.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 01/04 ab Seite 16.

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