Aktuelle Situation für die individuelle ambulante Ernährungsberatung

Aktuelle Situation für die individuelle ambulante Ernährungsberatung

Gesetzlicher Rahmen In vielen Fällen wird sich bei der Finanzierung von individueller ambulanter Ernährungsberatung für Indikationen, die nicht durch das Heilmittel Ernährungstherapie abgedeckt sind, auf den § 43 SGB V bezogen. Aber jede/r sollte vor Augen haben, wie „wacklig“ dieses Konstrukt ist.

Deshalb lohnt sich zunächst ein Blick auf diese gesetzliche Grundlage. Im Wortlaut des Paragrafen tauchen weder die Begriffe Ernährungstherapie noch Ernährungsberatung auf. Und im Eingangssatz wird ganz eindeutig formuliert: „Die Krankenkasse kann…“ [Wortlaut ♦ Kasten]. 
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Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2022 von Seite M46 bis M48.

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