WLA - Neue Stellungnahmen zu BSE

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission zu Transmissiblen/Bovinen Spongiformen Enzephalopathien (TSE/BSE) und anderen multidisziplinären Fragen berät, hat im Januar eine Reihe von Stellungnahmen zu Fragen im Zusammenhang mit BSE veröffentlicht. Dabei geht es um das Keulen (die Vernichtung von Tieren im Zusammenhang mit einem TSE-Fall), die Risiken durch Bolzenschussbetäubung bei der Schlachtung sowie um aktuelle Informationen zur Sicherheit tierischen Materials aus Rinder-, Schafs- und Ziegenköpfen. Der Ausschuss aktualisierte auch sein Verfahren zur Bewertung des geografischen BSE-Risikos (GBR) im Zuge der jüngsten Entwicklungen und stufte Finnland, Österreich und Slowenien in die Risikostufe III (manifestes geringes BSE-Risiko) ein.

Er schlägt dieselbe Einstufung für Japan und Griechenland vor. Vorliegende GBR-Berichte werden entsprechend überarbeitet, die GBR-Berichte für Griechenland und Japan sind in Arbeit.

Der WLA war um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten worden, ob bestimmte Maßnahmen im Vereinigten Königreich (VK) und in Deutschland als gleichwertig anzusehen sind mit dem so genannten Kohorten-Keulen (der Vernichtung aller Tiere im gleichen Alter aus derselben Herde), die das EU-Recht vorschreibt. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, die BSE-Bekämpfungsmaßnahmen im VK bieten eine mit der Kohorten-Keulung gleichwertige Sicherheit, sofern sie konsequent angewendet werden. Dies ergibt sich durch die Kombination aus der Regelung zur Tötung von > 30 Monate alten Rindern, dem Verfütterungsverbot und der Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) aus der Lebensmittelkette.

Kritischer äußerten sich die Wissenschaftler zum deutschen Antrag auf eine Ausnahme von der Keulungsregelung gemäß der TSE-Verordnung (Geburts- und Aufzuchtkohorte sind zu keulen). Deutschland hatte beantragt, auf Einzelfallbasis entscheiden zu können, wodurch es in bestimmten Fällen möglich wäre, nur die Geburtskohorte zu keulen. Die Wissenschaftler sind jedoch der Ansicht, die Keulung der gesamten Kohorte bringe zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher, und empfehlen die Beibehaltung der Regelung.

Der WLA legte eine neue Stellungnahme zum Risiko auf Grund der Bolzenschussbetäubung in Schlachthäusern vor. Die Bolzenschussbetäubung kann je nach Methode Hirnmaterial in den Blutkreislauf befördern. Die vorliegenden Hinweise sind jedoch noch unzureichend und nicht immer eindeutig, daher sind noch mehr Daten erforderlich.

Der WLA aktualisierte seinen Standpunkt zur Sicherheit von Material aus dem Tierkopf. Er bekräftigt seinen Standpunkt, Backenfleisch von Rindern könne gefahrlos verwendet werden, Hirn, Augen usw. müssten jedoch aus der Lebensmittelkette entfernt werden. Diese Stellungnahme wurde bereits in die Vorschriften zur Entfernung von SRM einbezogen.

Die Köpfe von Schafen und Ziegen aller Altersstufen müssten vollständig aus der Lebensmittelkette entfernt werden, sollte das Vorhandensein von BSE bei Kleinwiederkäuern an Wahrscheinlichkeit gewinnen. Bislang ist dies noch nicht der Fall. EU02/02

Die vollständigen Stellungnahmen sind zu finden unter: europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/outcome_en.html

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/02 ab Seite 67.

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