Gesundheitssystem: Gemeinsamer Bundesausschuss - Ernährungsberatung als Heilmittel abgelehnt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, hat Ernährungsberatung als Heilmittel inhaltlich geprüft und abgelehnt.
Der G-BA hat 15 Jahre benötigt, um die Entscheidung des Bundessozialgerichts – die Prüfung der Ernährungsberatung als Heilmittel – auszuführen.

Der G-BA kam zwar zu dem Schluss, dass bei angeborenen Stoffwechselstörungen wie z. B. Phenylketonurie (PKU) oder Mukoviszidose eine Ernährungsberatung medizinisch notwendig sei. Aufgenommen wurde Ernährungsberatung dennoch nicht in die Heilmittelrichtlinie.
„Der Beschluss des G-BA ist in unseren Augen nicht zu begründen und nicht nachvollziehbar“, kritisieren VDD-Präsidentin Ina Lauer und Doris Steinkamp, VDD-Beauftragte für das Heilmittel Ernährungsberatung. „Leidtragende sind die Patienten, die nicht adäquat mit einer lebenswichtigen Ernährungstherapie versorgt werden können.“


Quelle: Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), Pressemeldung vom 22.01.2015

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 03/15 auf Seite M132.

 

 

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