Allergiedeklaration: Rezepturallergene und Kreuzkontaminationen

Susanne Koch, Hamburg

Bereits wenige Milligramm Nuss-
protein können bei Allergikern
Symptome auslösen.
Foto: adpic.de

Als Lebensmittelallergien werden überschießende Reaktionen des Immunsystems auf bestimmte Lebensmittelbestandteile bezeichnet. Praktisch alle bekannten Lebensmittelallergene sind Proteine; sie können in Lebensmitteln in großen Mengen vorkommen und überstehen den Verarbeitungsprozess häufig unbeschadet.

Die Akutsymptome einer Allergie zeigen sich innerhalb von Minuten bis zu einer Stunde nach der Aufnahme des Lebensmittels. Allergische Reaktionen können schon durch geringste Mengen des Allergens ausgelöst werden und ernsthafte Folgen bis hin zum anaphylaktischen Schock und Tod haben.

Es wird geschätzt, dass in Deutschland bei etwa 1 bis 2 % der Erwachsenen und bis zu 7,5 % der Kinder eine Lebensmittelallergie besteht. Menschen mit Lebensmittelallergien benötigen daher eindeutige Angaben über allergene Zutaten (sog. Rezepturallergene) und mögliche Kreuzkontaminationen (auch bezeichnet als Cross contacts), um geeignete Lebensmittel auszuwählen.

Mit der EU-Richtlinie 2003/89/EG wurde die Deklaration von 12 wichtigen Allergenen, den sog. Hauptallergenen, als Rezepturbestandteilen geregelt. Unabhängig von der enthaltenen Menge müssen diese seit November 2005 bei verpackten Lebensmitteln lückenlos angegeben werden.(vgl. auch Ernährungs-Umschau 3/2005). Neben den Lebensmittelallergikern profitieren von dieser Richtlinie Verbraucher mit Zöliakie bzw. Sprue, Laktoseintoleranz und SO2-Unverträglichkeit.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 04/06 ab Seite 146. Weitere Mitteilungen der Verbände lesen Sie ab Seite 144.

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