Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung in Deutschland

Ernährungsberatung“ im allgemeinen wird heute in vielfältiger Weise interpretiert und angeboten. Beratungsleistungen kann man in einer Beratungsstelle, der Arztpraxis, der Apotheke, dem Fitnessstudio, der Volkshochschule und bei vielen weiteren Anlässen erhalten. Häufig werden Beratungsleistungen mit dem Verkauf von Produkten gekoppelt oder von Personen angeboten, die nicht oder nur unzureichend qualifiziert sind.

Da sich der Bereich „Ernährungsberatung“ in den letzten drei Jahrzehnten umfassend weiterentwickelt und inhaltlich geändert hat, wird es notwendig, mehr Transparenz zu schaffen und einheitliche Regelungen zu finden im Sinne eines gesundheitlichen Verbraucherschutzes und eines Schutzes vor Gefährdung durch Konsumgüter und Dienstleistungen.

Um verschiedene Aufgabenfelder zu charakterisieren und notwendige Qualifikationen für die jeweiligen Tätigkeiten zu definieren, haben sich zahlreiche im Ernährungsbereich aktive Institutionen in einem Koordinierungskreis zusammen geschlossen. Er entwickelte eine Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung, die am 12. April 2005 in Würzburg verabschiedet und unterzeichnet wurde.

Ziel dieser Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der „Ernährungsberatung“ und für Maßnahmen mit Ernährungspraxis ist es, Angebote auf hohem Niveau zu gewährleisten, die den jeweiligen Zielgruppen und Personen gerecht werden. Die Bevölkerung soll bedarfsgerecht, fachlich qualifiziert und effektiv versorgt werden mit Ernährungswissen und Kompetenzen in Ernährungspraxis, Wissen über Lebensmittel und Wissen über Zusammenhänge von Ernährung und Lebensstil.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 05/05 ab Seite 187.

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