Meilenstein: Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Ernährungstherapie in Heilmittel-Richtlinie auf

VDOE begrüßt Fortschritt in der Verordnungsfähigkeit von Ernährungstherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2017 beschlossen, dass Patienten, die an einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose leiden, das Recht auf eine Ernährungsberatung haben. Damit ist in einem über 17 Jahre dauernden Verfahren zur Anerkennung der ambulanten Ernährungstherapie ein Etappenziel erreicht. Dafür hat vor allem der Verband der Diätassistenten (VDD) gestritten. Seit 2014 war auch der VDOE formell als Stellungnahme berechtigte Institution zu Anhörungen zugelassen.



Die vollständigen Mitteilungen des VDOE finden Sie auch in Ernährungs Umschau 5/17 auf Seite M293.

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