Gesetz verabschiedet

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 17. Juni im Ernährungsausschuss einen Änderungsantrag beschlossen, der die zustimmungsfreien Teile aus dem bisher zustimmungspflichtigen Entwurf für ein neues Gentechnikgesetz herauslöst. Der nicht mehr zustimmungspflichtige Teil wurde am 18. Juni im Bundestag in 2. und 3. Lesung beraten und als Gesetz verabschiedet.

Wesentliche Elemente des verabschiedeten Gesetzes sind:

  • Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft
  • Regelung der Haftung
  • Standortregister
  • verlängerte Speicherfrist
  • Schutz ökologisch sensibler Gebiete
  • Benehmensregelung
  • gute fachliche Praxis
  • Produktinformationspflicht

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 07/04 ab Seite 297. Weitere Kurzberichte finden Sie ab Seite 298.

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