44. Bundeskongress des VDD - Kurzfassungen der Vorträge, Teil 3

Herbert Hillenbrand, Hirschberg

Der 44. Bundeskongress des VDD fand in diesem Jahr vom 17. bis 19. April in Nürnberg statt. In den Haupt- und Paralellveranstaltungen werden mehr als 60 Voträge zu aktuellen Themen angeboten. Nach den in Ernährungs-Umschau 4 S. 143 ff. und 6 (2002) S. 234 ff. erschienen Beiträgen über Diabetes mellitus Typ 2 und zum Thema Dermatologie/Allergologie veröffentlichen wir nun weitere, uns vorliegende Zusammenfassungen über das Qualitätsmanagement in der Beratung und Schulung.


Qualitätsmanagement in der Beratung und Schulung – Anspruch und Wirklichkeit

DRGs – neue Vergütungsregelung für die Klinik

Erstaunlich schnell hat sich für die Krankenhäuser der zukünftige Rahmen für das Entgeltsystem verändert. Mit Ausnahme des Fachbereichs Psychiatrie werden ab dem Jahr 2004 alle allgemeinen voll- und teilstationären Krankenhausleistungen nach DRGs abgerechnet werden. Angestrebt wird damit ein Preissystem, mit dem alle Krankenhäuser für die selbe Leistung den selben Preis erstattet bekommen. Für Häuser mit unterdurchschnittlichen Fallgruppenkosten wird die Umstellung zu Gewinnen führen, während Häuser mit überdurchschnittlichen Fallgruppenkosten mit existenzgefährdenden Defiziten rechnen müssen.

Dieses System ist in vielen Ländern der Erde im Einsatz, und es gibt dabei mehrere Adaptionen, die unterschiedlich fein differenzieren. Grundsätzlich wird bei den DRG-Systemen vom Zustand des Patienten ausgegangen. Jeder Fall wird zunächst einer Hauptdiagnose zugeordnet. Die Hauptdiagnose ist jene Diagnose, wegen der der Patient im Krankenhaus behandelt wird.

Das australische DRG-System gilt als eines der ökonomisch und medizinisch modernsten Vergütungssysteme. Die Grundstruktur bzw. deren deutsche Adaption sieht wie folgt aus:

 - Zunächst wird der Patient einer der 23 organbezogenen Hauptkategorien zugeordnet. Innerhalb jeder Hauptkategorie wird dann zwischen operativen und konservativen Behandlungen unterschieden. Der Patient wird einer dieser Basisfallgruppen (= Hauptdiagnose) zugeordnet.

 - Innerhalb der Basisfallgruppen, erfolgt die weitere Differenzierung nach den Schweregraden der Komorbiditäten. Grundlage dabei ist eine fünfstufige Hierarchie. Festgelegt ist, dass das deutsche System maximal 800 abrechenbare Fallgruppen aufweisen wird.

 - Jeder Fallgruppe wird ein relatives Kostengewicht zugeordnet. EU08/02


Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/02 ab Seite 317 , weitere Mitteilungen der Verbände ab Seite 315.

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