Gezügeltes Essverhalten und Einstellungen zu Ernährung und Gewicht bei Jugendlichen

Ergebnisse der DONALD Studie

Dipl. oec. troph. Anke L. B. Günther, Dortmund

Als gezügeltes Essverhalten wird die Tendenz bezeichnet, die Nahrungsaufnahme einzuschränken, um an Gewicht abzunehmen bzw. nicht zuzunehmen. Gezügeltes Essverhalten bedeutet zunächst nicht, dass die kognitive Absicht auch in die Tat umgesetzt wird. Da jedoch wiederholte oder alltägliche Diäten häufiger Ausdruck des Phänomens sind, werden die Begriffe „gezügeltes Essverhalten“ und „Diäthalten“ oftmals synonym verwendet.

Die Erfassung von gezügeltem Essverhalten bietet sich für Studien, z. B. im Bereich der Ernährungsepidemiologie, aus mehreren Gründen an. Zum einen ist Zügelung des Essens bzw. ständiges Diäthalten ein möglicher Risikofaktor für Fehl- oder Mangelernährung, was sich insbesondere in der Entwicklungsphase negativ auswirken kann.

So konnte gezeigt werden, dass 16- bis 17- jährige Mädchen, die zum Befragungszeitpunkt Diät hielten, zweimal häufiger nicht die Referenzwerte für Folat, Zink, Thiamin, Riboflavin und Eisen erreichten als Mädchen ohne Diätverhalten. Zum anderen ist gezügeltes Essverhalten wiederholt mit verschiedenen Formen von Essstörungen in Zusammenhang gebracht worden. Dies erscheint angesichts der aktuellen Daten des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys KiGGS besonders interessant, nach denen 15 % der deutschen Kinder übergewichtig sind und zudem fast 22 % der Jugendlichen Symptome einer Essstörung aufweisen.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 08/07 ab Seite 456.

PDF Artikel Download für Abonnenten:

Das könnte Sie interessieren
Kleine Päckchen, große Wirkung weiter
© Pakawadee Wongjinda/iStock/Getty Images Plus
Ausgewählte Aspekte der Ernährungstherapie bei Lebererkrankungen weiter
Entdecken Sie das VDOE-Weiterbildungsprogramm 2026 weiter
Bundesärztekammer im Dialog – Patient*innensicherheit als gemeinsame Kernaufgabe weiter
Infoblätter in Leichter Sprache weiter
Zukunft schmecken: RAL Symposium Ernährung 2026 auf der INTERGASTRA weiter