Jodzufuhr durch kommerzielle Säuglingsnahrung

Susanne Köhler, Thomas Remer, Bonn

Die Jodversorgung des nicht gestillten Säuglings wird über die Jodanreicherung von Säuglingsmilchnahrung gewährleistet. Der Zusatz von Jod ist seit 1991 in der Richtlinie über Säuglingsanfangs- und Folgenahrung geregelt. Danach ist der Zusatz von mindestens 1,2 μg Jod je 100 kJ trinkfertiger Nahrung erforderlich, eine Obergrenze ist nicht festgelegt.

In Deutschland liegt der Jodgehalt industriell hergestellter Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen bei durchschnittlich 10 bzw. 13 μg Jod/100 mL trinkfertiger Nahrung; damit erhält der Säugling bei einer angenommen Trinkmenge von 750 mL/Tag im Durchschnitt täglich ca. 75–98 μg Jod.

Werden in den folgenden Lebensmonaten Mahlzeiten mit Säuglingsmilchnahrung durch mit Jod angereicherte kommerzielle Beikost ausgetauscht, so werden mit einer fleischhaltigen Mittagsmahlzeit durchschnittlich 14 μg Jod, mit einem Milch-Getreide-Brei 33 μg Jod und mit einem Getreide-Obst-Brei 38 μg Jod zusätzlich zugeführt. Daraus resultieren dann mittlere Tageszufuhren von 139 μg Jod pro Tag, wenn man mittlere Jodgehalte von 27 μg Jod pro 240-mL-Mahlzeit bei üblichen Formulanahrungen (und 2 Milchmahlzeiten) zu Grunde legt.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 10/05 ab Seite 406.

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