Lebensmittelkauf im Internet: Kennzeichnungsvorschriften lückenhaft

Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen, ist bequem. Allerdings fehlen in Internet-Shops oft wesentliche Informationen zu den Produkten, die meist nur mit Foto, Kurzbeschreibung und Preisangabe präsentiert werden.

Anders als im Supermarkt oder beim Discounter fehlt es an gesetzlichen Vorschriften, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Internetseiten regeln. So ist für verpackte Lebensmittel im Versandhandel die Angabe der Zutaten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur manche Zusatzstoffe müssen mit ihren Gruppennamen ausgewiesen werden, beispielsweise „mit Farbstoff", „mit Konservierungsmittel“ oder „mit Geschmacksverstärker". Die genaue Bezeichnung der einzelnen Zusatzstoffe ist derzeit noch nicht erforderlich. Auch fehlt häufig die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums.

Selbst Zutaten, die als Allergene bekannt sind, dürfen verschwiegen werden. Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann daher beispielsweise für Allergiker auch gesundheitlich problematisch sein. Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an umfangreichen Informationspflichten für den Internethandel, die im Jahr 2013 in Kraft treten sollen. Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 02.09.2010

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 10/10 auf Seite 521.

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