Lebensmittelrecht: Warnhinweis für Azo-Farbstoffe

Azofarbstoffe sowie der Farbstoff Chinolingelb stehen als Lebensmittelfarbstoffe seit längerem in der Kritik. Jetzt müssen Lebensmittel, die die Farbstoffe Tartrazin , Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) oder Allurarot AC (E 129) enthalten, mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ versehen werden.

Während der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) den Warnhinweis für „wissenschaftlich nicht begründbar hält”, gehen die meisten Verbraucherorganisationen davon aus, dass der seit längerem bestehende Streit um die Farbstoffe sich von selbst erledigt. Kaum ein Hersteller wolle seine Produkte mit abschreckenden Slogans versehen. Die EFSA hatte die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrsmengen (ADI-Werte) sei ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich, hieß es nachher. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde trotzdem der Warnhinweis festgelegt. Quelle: aid, Meldung vom 28.07.2010

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 10/10 auf Seite 521.

Das könnte Sie interessieren
Wechsel im Redaktionsteam weiter
Ernährungsberatung von Familien nach der Diagnose Erdnuss-/Nussallergie weiter
Der VDOE im Gespräch mit Wissenschaft, Praxis und den Fachkräften von morgen weiter
Digitale Zukunft gestalten: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die... weiter
Erstes Forschungsvorhaben zum 16. DGE-Ernährungsbericht analysiert die Situation der... weiter
Pflanzliche Speisefette und -öle, Teil 10 weiter