Wirkstoffe zur Gewichtsreduktion in freiverkäuflichen Abnehmpräparaten in Deutschland

Eine Übersicht zu Angebot und Wirkweise

Die Anzahl an übergewichtigen und adipösen Personen steigt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit in epidemischen Ausmaßen an [1]. Laut DEGS1 ist über die Hälfte der Deutschen übergewichtig oder adipös [2]. Aus der Übergewichtsproblematik und dem Wunsch nach einer Gewichtsreduktion resultiert ein lukrativer Markt an Nahrungsergänzungsmitteln, Medikamenten, Formuladiäten und Medizinprodukten, die die Gewichtsabnahme erleichtern sollen und im Folgenden zusammenfassend als Abnehmpräparate bezeichnet werden. Die unterschiedlichen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen werden mit einem unüberschaubaren Spektrum an Werbeversprechen für den Konsumenten dargeboten. Nachfolgend sollen neben einer Beschreibung der Wirkstoffe die aktuelle Studienlage zur Wirksamkeit sowie mögliche Nebenwirkungen näher betrachtet werden, um eine Basis für die Beratungspraxis zu bieten. 

Begriffsklärung und Bezugsmöglichkeiten von Abnehmpräparaten

Begriffsklärung und rechtliche Aspekte

Das Angebot an Diäten, Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), Medikamenten und Medizinprodukten zur Gewichtsabnahme im deutschen Handel ist groß und entsprechend unübersichtlich für den Konsumenten [3]. Die zur Gewichtsreduktion erhältlichen Produkte können in sechs verschiedene Untergruppen eingeteilt werden (• Übersicht 1).

Für Arzneimittel (Pharmaka) zur Gewichtsreduktion existieren Vorschriften, welche Endpunkte bei einer Verwendung zur Gewichtsreduktion für eine Zulassung erreicht werden müssen. In Europa werden diese Zulassungskriterien durch die European Medicines Agency (EMA) vorgegeben. Als primärer Endpunkt für die Zulassung eines neuen Antiadipositums gilt eine signifikante Reduktion des Körpergewichts von 5–10 % im Vergleich zum Ausgangsgewicht innerhalb eines Jahres. Dieser Wert sollte mindestens 5 % höher als das Ergebnis der Placebogruppe liegen. In den USA gibt die Food and Drug Administration (FDA) einen vergleichbaren Zielwert vor. Hier muss eine klinisch relevante Gewichtsreduktion von ≥ 5 % nach Abzug des Placebowertes vorliegen [5]. Als Beispiel müsste, in beiden Fällen, eine 80 kg schwere Person innerhalb eines Jahres 4 kg aufgrund des Arzneimittels (Placeboabzug) abnehmen.



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 10/16 von Seite M584 bis M592.

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