Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was ändert sich 2012?
- 13.02.2012
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Bild: © [Organic Farming]/ 
European Commission 
Agriculture and Rural 
Development, u. Bundes-
ministerium für Ernährung. 
EU-Bio-Logo und deutsches 
Bio-Siegel dürfen gemeinsam 
auf Verpackungen abgedruckt 
werden.Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  informiert über wichtige Änderungen, die im Jahr 2012 in Kraft treten. Eine Auswahl: 
Ernährung und Lebensmittel – Health Claims 
Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims) zu Lebensmitteln bewertet, die Hersteller eingereicht hatten. Für etwa 80 % der Claims konnte kein wissenschaftlicher Nachweis über die behauptete Wirkung erbracht werden. Eine Liste mit den zulässigen Claims wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten. Claims, die nicht auf der EU-weit gültigen Liste stehen, werden mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten. Werbeaussagen für mehr als 1 500 pflanzliche Stoffe befinden sich noch in der Bewertungsphase und dürfen bis Abschluss der Prüfungen weiter verwendet werden. 
„Diabetiker-Lebensmittel“ 
Lebensmittel, die aufgrund ihrer speziellen Zusammensetzung den Hinweis „zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus” tragen, dürfen nur noch bis 09.10.2012 in den Handel gebracht werden. Alle Produkte, die bis dahin im Handel sind, dürfen nach dem 09.10.2012 noch abverkauft werden. 
Energy Drinks 
Für Taurin, Koffein, Glucuronolacton und Inosit werden Höchstmengen festgelegt. Für unverpackt abgegebene Erfrischungsgetränke mit erhöhtem Koffeingehalt sollen erweiterte Kennzeichnungsanforderungen gelten. Die Änderung soll 2012 in Kraft treten.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 02/12 auf Seite 62.
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