Gestationsdiabetes

Diagnostik, Therapie und Nachsorge

Bei einem Gestationsdiabetes (GDM) handelt es sich um eine Glukosetoleranzstörung, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt. Unbehandelt kann sich ein GDM sehr ungünstig auf die Gesundheit von Mutter und Kind auswirken. 2012 wurde deshalb in Deutschland ein Screening auf GDM in der 24.–28. Schwangerschaftswoche in die Mutterschaftsrichtlinien als Kassenleistung aufgenommen. Wichtige Bausteine der Therapie sind Ernährungstherapie, Blutglukosemessung, Bewegung und – falls indiziert – eine Insulintherapie. Da für die Mutter langfristig ein erhöhtes Diabetesrisiko besteht, ist die Nachsorge ebenfalls wichtig.

Definition und Pathophysiologie

Der Gestationsdiabetes ist definiert als eine Glukosetoleranzstörung, die erstmals in der Schwangerschaft mit einem 75-g-oralen-Glukosetoleranztest (oGTT) unter standardisierten Bedingungen und qualitätsgesicherter Glukosemessung aus venösem Plasma diagnostiziert wird [1].

Pathophysiologisch entspricht die diagnostizierte Glukosetoleranzstörung zu einem großen Teil einem Diabetes mellitus Typ 2 (DMT2). Zugrunde liegt meistens eine genetische Prädisposition, die oft mit Übergewicht und einem ungünstigen Lebensstil (hochkalorische Ernährung/Fast Food und Bewegungsmangel) einhergeht.

In der 2. Schwangerschaftshälfte entwickelt sich bei allen Schwangeren aufgrund hormoneller Veränderungen wie bspw. der Erhöhung von HPL (Humanes Plazentalaktogen) und weiterer kontrainsulinärer Hormone (z. B. Wachstumshormon, Progesteron) eine physiologische Insulinresistenz.

Die dem GDM zugrundeliegenden Mechanismen sind bislang nicht vollständig geklärt. Vermutlich besteht bereits präkonzeptionell eine verminderte Insulinsensitivität. Diese wird durch die in der 20. Schwangerschaftswoche einsetzende physiologische Insulinresistenz verstärkt und kann durch die endogene Insulinsekretion nicht ausreichend kompensiert werden. Es kommt zu einem relativen Insulinmangel und zur Hyperglykämie.



Den vollständigen Artikel finden Sie in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2020 von Seite M110 bis M119.

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