Neue Leitsätze: Vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Die Nachfrage nach veganen und vegetarischen Lebensmitteln (LM) und damit das Angebot wachsen. In Deutschland gibt es seit 2016 eine Definition „Vegane und Vegetarische Lebensmittel“. Ende 2018 wurden die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs in der Neufassung vom 04.12.2018 veröffentlicht. Sie beschreiben „vegane und vegetarische Lebensmittel (...), die als solche ausgelobt werden und sich mit ihrer Bezeichnung, ihrem Produktnamen oder ihrer Aufmachung an verkehrsübliche Bezeichnungen von Lebensmitteln mit tierischen Zutaten anlehnen.“ [1]

Die LM entsprechen in der Verwendung und Zubereitung den „Original“-LM, sie sollen ihnen in den typischen sensorischen Beschaffenheitsmerkmalen (Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur/Konsistenz, Mundgefühl) zumindest ähneln. Sie können sich aber außer in der Zusammensetzung auch im Energie- und Nährstoffgehalt, dem Gehalt an ernährungsphysiologisch relevanten Inhaltsstoffen und z. B. Allergenen, den verwendeten Zusatzstoffen, Aromen und der Haltbarkeit unterscheiden. Entsprechende Bestandteile tierischen Ursprungs (Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe, Trägerstoffe) werden nicht verwendet bzw. ersetzt, also z. B. Pflanzen-, Milch- oder Eiprotein statt Fleisch; Agar-Agar statt Gelatine.



Weitere Mitteilungen des VDD finden Sie in Ernährungs Umschau 3/2019 auf den Seiten M172 bis M173.

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