Türkischer Gemüsepaprika mit Rückständen belastet

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat im April in 14 von 15 Proben Gemüsepaprika aus der Türkei Rückstände des Insektizids Methamidophos nachgewiesen. Mit Gehalten von 0,04 bis 0,51 mg/kg wird die seit dem 1. August 1999 EU-weit für Gemüsepaprika geltende Nulltoleranz (0,01 mg/kg) deutlich überschritten.

Bei höheren Gehalten des Pflanzenschutzmittels Methamidophos ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht gewährleistet. Daher ist nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) das weitere Inverkehrbringen von türkischem Paprika nicht mehr mit den Zielen des vorsorgenden Verbraucherschutzes vereinbar.

Da es sich um ein bundesweit vermarktetes, ausländisches Erzeugnis handelt, wurden auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die anderen Bundesländer informiert. Das Bundesministerium solle im Kontakt mit der Türkei und der Europäischen Kommission sicherstellen, dass das künftig importierte Paprikagemüse den deutschen und europäischen Vorschriften entspricht. EU05/02

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 05/02 ab Seite 202.

 

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